Fugen
Gestalterische Elemente wie notwendige Fugen, Ausspahrungen oder Einbauteile sind rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten an der gesamten Fussbodenkonstruktion (incl. evtl. geplanter Fussbodenheizung) in Art, Anordnung und Material festzulegen.
Nachfolgende Festlegungen der DIN 18560 sind einzuhalten:
- vom Planer " ... über die Anordnung der Fugen ein Fugenplan zu erstellen, aus dem Art und Anordnung der Fugen zu entnehmen sind. ..."
- Randfugen (Randdämmstreifen) und Bewegungsfugen müssen eine Zusammendrückbarkeit von mindestens 5 mm gewährleisten.
- Bewegungsfugen sind gegen Höhenversatz zu sichern (Fugenverdübelung)
Fugen im DIN gerechten Designboden sind ein Muss, denn
Eine professionell angelegte und ausgeführte Fuge wirkt wesentlich besser
als ein entstandener Riss,
der meist nicht "unsichtbar" saniert werden kann.
Es sollten generell Fugenprofile gewählt werden die einen geraden Verlauf der Fuge gewährleisten. Kunststoffprofile sind dazu nicht geeignet.
Bei der Wahl des Materials muss darauf geachtet werden, das diese Materialien überschliffen werden müssen. Messing und Aluminium sind am Besten geeignet.
Die allgemeinen Grundsätze bei der Anordnung der Fugen sind einzuhalten.