Heizestrich

Fussbodenheizung Fussbodenheizung

Neben den allgemeinen Grundlagen für die Fugenanordnung sind bei beheizten Fussbodenkonstruktionen (Heizestrichen) nachfolgende Punkte:

  • Gemäß der Heizanlagenverordnung sind unterschiedliche Heizkreise voneinander zu trennen. Wobei Heizkreise die über das gleiche Thermostat gesteuert werden wie ein Heizkreis zu betrachten sind.
  • Bei großen Glasflächen kommt es zu erhöhten Temperaturen in der Konstruktion durch Sonneneinstrahlung. Diese Flächen sind bei der Fugenanordnung gesondert zu behandeln.
  • Bei der Auswahl des Materials für Bewegungsfugen sind die gleichen Grundsätze wie bei unbeheizten Konstruktionen zu beachten (überschleifbar).
  • Bewegungsfugen haben eine durchgängige Zusammendrückbarkeit von mindestens 5 mm zu gewährleisten.
  • Um Verformungen des Estrichs im Bereich der Bewegungsfugen (Höhenversatz) auszuschließen sind diese Fugen gegen Höhenversatz zu sichern. Dies erfolgt durch den Einbau von Scherbewehrungsdübel.
  • Randdämmstreifen sind mit einer Dicke von 10 mm zu wählen.
  • Alle Fugen müssen zu jedem Zeitpunkt ihre Funktion zur Aufnahme der Ausdehnung des Estrichs erfüllen können.
  • Auch bei nachträglichen Verschließen oder Überdecken der Fugen muß die durchgängige Zusammendrückbarkeit der Fuge von mindestens 5 mm gewährleistet bleiben.
  • Das Funktionsheizen hat generell nach dem übergebenen speziellen Aufheizprotokoll für Designestrich und vor dem Schleifen zu erfolgen.