Heizestrich
Neben den allgemeinen Grundlagen für die Fugenanordnung sind bei beheizten Fussbodenkonstruktionen (Heizestrichen) nachfolgende Punkte:
- Gemäß der Heizanlagenverordnung sind unterschiedliche Heizkreise voneinander zu trennen. Wobei Heizkreise die über das gleiche Thermostat gesteuert werden wie ein Heizkreis zu betrachten sind.
- Bei großen Glasflächen kommt es zu erhöhten Temperaturen in der Konstruktion durch Sonneneinstrahlung. Diese Flächen sind bei der Fugenanordnung gesondert zu behandeln.
- Bei der Auswahl des Materials für Bewegungsfugen sind die gleichen Grundsätze wie bei unbeheizten Konstruktionen zu beachten (überschleifbar).
- Bewegungsfugen haben eine durchgängige Zusammendrückbarkeit von mindestens 5 mm zu gewährleisten.
- Um Verformungen des Estrichs im Bereich der Bewegungsfugen (Höhenversatz) auszuschließen sind diese Fugen gegen Höhenversatz zu sichern. Dies erfolgt durch den Einbau von Scherbewehrungsdübel.
- Randdämmstreifen sind mit einer Dicke von 10 mm zu wählen.
- Alle Fugen müssen zu jedem Zeitpunkt ihre Funktion zur Aufnahme der Ausdehnung des Estrichs erfüllen können.
- Auch bei nachträglichen Verschließen oder Überdecken der Fugen muß die durchgängige Zusammendrückbarkeit der Fuge von mindestens 5 mm gewährleistet bleiben.
- Das Funktionsheizen hat generell nach dem übergebenen speziellen Aufheizprotokoll für Designestrich und vor dem Schleifen zu erfolgen.
Anhang | Größe |
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Aufheizprotokoll für CemFlow Designfloor | 224.47 KB |